AGB
Maximale Personenanzahl:
Eine Belegung ist mit max. 6 Personen zulässig. Vorher nicht gemeldete Gäste müssen zwingend gemeldet werden, zwecks Kurtaxe und Parkgebühr.
Buchungsbestätigung
Die Reservierung für das Chalet ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie nach erfolgter Anzahlung. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGBs als verbindlich an.
Zahlung:
Bei Buchung wird eine sofortige Anzahlung in Höhe von ca. 35 %
(mindestens 200,- €) des Mietpreises fällig.
Die Restzahlung, inkl. Kaution (200,- €), muss bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgen.
Mietpreise bis 400,- € und Buchungen bis 8 Wochen vor Reiseantritt sind dagegen sofort vollständig zu zahlen.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Ferienhaus neu zu vermieten.
Kaution:
Die Kaution beträg 200,00 € und wird innerhalb 21 Tagen nach Abreise zurück überwiesen, sofern es keine Beanstandung gibt und alles im ordnungdsgemäßen Zustand hinterlassen wurde.
Stonierung:
Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten.
Kündigung vor Mietantritt
* bis 3 Monate vor Mietbeginn sind: 35 % des Mietpreises zu zahlen.
* bis 2 Monate vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises zu zahlen.
* bis 1 Monat vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises zu zahlen.
* innerhalb 1 Monats vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises zu zahlen.
*am Tag der Anreise: 100% des Mietpreises zu zahlen.
Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietdauer vorzeitig abzubrechen sollten Hausregeln missachtet werden oder der Platzbetreiber eine weitere Vermietung untersagen.
Stornobedingungen bei Reisebeschränkungen
Sollte es aus Anlässen jeglicher Art zu Einschränkungen am Urlaubsort innerhalb des gebuchten Reisezeitraum kommen, übernimmt der Vermieter dafür keine Haftung und der Gast hat keinerlei Anrecht auf einen Preisnachlass des Mietpreises oder einer kostenlosen Stornierung. (Bsp. gesperrter Strandabschnitt, Schließung Schwimmbad oder sonstige geschlossene Einrichtungen des Campingplatzes)
Wenn am gebuchten Reisezeitraum auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve in Renesse ein Beherbergungsverbot besteht, verpflichten wir uns den kompletten Mietpreis, inklusive der Kurtaxe zurückzuzahlen. Anmeldungen als feste Bewohner (siehe Reglement) sind hierbei jedoch ausgeschlossen.
Sollte bei Einreise in die Niederlande eine verpflichtende Quarantäne bestehen und der Gast aus diesem Grund die Reise nicht antreten möchte, bieten wir eine kostenfreie Umbuchung innerhalb der nächsten 9 Monate an. Zahlungen für feste Bewohner können jedoch nicht ins nächste Jahr mitgenommen werden und sind daher von einer Umbuchung über das laufende Kalenderjahr hinaus, ausgeschlossen.
Für Reisewarnungen oder Reiseverbote des Heimatlandes in die Niederlande, sowie einer Quarantäneverpflichtung bei Reiserückkehr in den Heimatort, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Verlangt die Niederlande bei der Einreise einen Impfnachweis oder einen negativen Test gegen jegliche Epidemien, werden wir ebenso wenig Haftung übernehmen, wie für etwaige Einschränkungen am Urlaubsort.
Mietobjekt
Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Chalets und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in dem Chalet vorgesehen. Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Es gilt das Verursacherprinzip. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECON Bestimmungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die Anzahlung verbleibt beim Vermieter.
Sorgfaltspflichten:
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter unverzüglich zu melden.
Zugang zum Mietobjekt:
Der Mieter erlaubt dem Vermieter den Zugang zur Mietobjekt auch innerhalb des Mietzeitraums sollte es zu Notfällen, Inspektionen oder Reparaturen / Instandhaltungsmaßnahmen kommen. Der Vermieter kündigt den notwendigen Zugang zum Mietobjekt mit 5 Stunden (außer in Falle eines Notfalles) an.
Haftung Vermieter:
Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von renesse-beachhouse.de.
Schriftform:
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden,
so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Informationen zum Mietobjekt
Anreise & Abreise
Bei Anreise erfolgt das Einchecken und die Schlüsselübergabe erfolgen durch die Rezeption auf Campingplatz Julianahoeve.
Bezug und Parken am Chalet erst ab 15.30 Uhr des Anreisetages möglich (oder nach vorheriger Absprache).
Im Falle eines zu frühen Bezugs, wird man unter Umständen ein ungereinigtes Chalet vorfinden, welches im Nachhinein nicht mehr gereinigt, aber
die Kosten werden trotzdem in Rechnung gestellt!
Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen.
Bei einer Abreise nach 10:00 Uhr können zudem Zusatzkosten entstehen, da die Reinigungsfirma evtl. umdisponieren muss. Daher bitte pünktlich das
Chalet verlassen!
Das Auto muss dann ausserhalb des Campingplatzes geparkt werden!
Selbstverständlich dürfen am Abreisetag noch alle Einrichtungen des Campingplatzes bis zum Abend benutzen.
Reinigung:
Wir erheben wir eine Gebühr von 85,00€ für die Endreinigung. (Vermietung nur mit Endreinigung)
Das Chalet ist dennoch besenrein und ordentlich zu verlassen, ansonsten können weitere Reinigungskosten für sie entstehen.
Ein Staubsauger, Kehrblech, Wischmopp, etc. sind vor Ort vorhanden.
Der Außenbereich ist von der gebuchten Endreinigung ausgeschlossen und daher generell selbst in Ordnung zu halten.
Vielen Dank!
Ganz wichtig:
- Abfälle müssen von den Gästenin die Container im Park entsorgt werden (alle Mülleimer müssen leer sein innen wie auch draußen!).
- Mitgebrachte Nahrungsmittel, sowie Getränke jeder Art unbedingt entfernen/ mitnehmen.
- Die Kühlschränke und das Gefrierfach sauber und leer hinterlassen. Austellen und öffnen.
- Das Geschirr muss gespült abgespült und weggeräumt werden
- Backofen, Mikrowelle und Airfryer sauber hinterlassen, Kochfeld frei Angebrannten.
- Alle Vorhänge (Dekoschals) wieder ordentlich an die Seiten hängen und die Rollos aufziehen!
- Die Couch muss frei von Sand sein.
- Der Grill/ BBQ muss nach dem Gebrauch von den Gästen gereinigt werden (siehe Infobuch im Chalet)
- das Chalet muss besenrein (gesaugt) hinterlassen werden.
Ansonsten entstehen Extrakosten durch Reinigungsdienst für sie entstehen!
Kaution:
Wir erheben eine Kaution von 200,00 €.
Diese wird, wenn alles in Ordnung ist innerhalb der nächsten 21 Tage zurück überwiesen.
Sollten Extrakosten von der Reinigungsfirma entstehen werden diese von der Kaution abgezogen.
Touristengebühr & Nutzungsgebühr:
Die Gemeinde Schouwen-Duiveland erhebt Gebühren für die Kurtaxe von 2,06€ von allen Urlaubern. (Änderungen vorbehalten!).
Die Kurtaxe wird den Gästen vom Vermieter eingezogen und anschließend an die Stadt überwiesen.
Der Campingplatz Julianahoeve erhebt eine Nutzungsgebühr von 5,50 € (ab 2026) pro Tag und Person (ab 2 Jahren) für die Nutzung des Campingplatzes.
Diese Gebühr ist direkt an den Campingplatz zu bezahlen. In dieser Nutzungsgebühr enthalten ist der Eintritt ins Schwimmbad, die angebotenen Aktivitäten sowie
die Benutzung aller Einrichtungen.
Die Touristenabgabe und Nutzungsgebühr hat nichts mit der Chaletmiete zu tun.
Was ist mitzubringen?
- Bettbezüge & Bettlaken
- Handtücher/ Küchenspültücher
- Toilettenpapier
- Spülmittel
- Handseife
- Kaffeepads (für Senseo) oder Kaffeepulver
Gewürze, Müllbeutel etc. können mitbenutzt werden (gerne danach wieder aufgefüllt werden.)
Sonstiges:
- Auf dem Campingplatz werden allein reisende Jugendliche unter 21 Jahren nicht zugelassen.
- Haustiere sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
- In den Chalets darf nicht geraucht werden!
Ansonsten gelten unsere AGB, welche mit einer verbindlichen Buchung rechtsgültig sind!